Abfall ABC
| Bezeichnung: | Elektronachtspeicheröfen (asbesthaltig) |
| Erläuterung: | Für Geräte mit Asbest im Innenleben, z.B. in vor 1980 hergestellten Nachtspeicheröfen gelten besondere gesetzliche Regelungen. Bitte nehmen Sie in jedem Fall Kontakt mit der Abfallberatung (Tel. s.u.) auf, bevor Sie etwas mit den Nachtspeicheröfen unternehmen! Das aktuelle Merkblatt dazu finden Sie hier. |
| Was? | Abfallgruppe Schadstoff Asbesthaltiges darf weder verkauft noch verschenkt werden. Nur Firmen mit Sachkundelehrgang dürfen mit asbesthaltigen Produkten umgehen! Die Abfallberatung hält Adressen von auf Schadstoffmessung spezialisierten Laboren bereit |
| Wohin? | Nachtspeicheröfen können staubdicht verpackt bzw. abgeklebt mit Textilklebeband zum Abfallwirtschaftszentrum AWZ Lahnstraße 220 in Gießen (ehem. Müllumladestation) gebracht werden. Sie werden auch direkt von Entsorgern abgeholt – eine Liste mit Adressen erhalten Sie bei der Abfallwirtschaft, Tel. s.u. |
| Wann? | Öffnungszeiten Abfallwirtschaftszentrum AWZ |
| Wie vermeiden? | Asbest wird nicht mehr verarbeitet. |
| Weitere Infos: | Bei der Be- und Verarbeitung oder Verwitterung können feinste, für das menschliche Auge nicht sichtbare Fasern entstehen. Werden diese eingeatmet und dringen in die Lunge, das Brust-, Rippen und Bauchfell ein, können sie Asbestose, Lungenkrebs, Bauchfelltumore hervorrufen. Vom Einatmen bis zum Ausbruch der Krankheiten können über 10 Jahre vergehen. Gefahr besteht in der Nähe von Spritz- oder Weichasbestprodukten und bei der mechanischen Verletzung von Hartasbestprodukten durch Bearbeiten. |
| Noch Fragen? | Abfallwirtschaft Tel. 0641/93 90-1996 bis -1999; E-Mail: abfallwirtschaft@lkgi.de |





